ÖKODESIGN und EU-ENERGIELABEL: Zwei Instrumente der europäischen Umwelt- und Energiepolitik, die einander ergänzen.

ÖKODESIGN steht für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Hersteller, Händler, Importeure sowie Verbraucherinnen und Verbraucher finden die gesetzlichen Grundlagen dazu in der Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG). In Deutschland setzen ein Gesetz und eine Verordnung die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um. Die Mindestanforderungen in den Ökodesign-Verordnungen sorgen dafür, dass ineffiziente Produkte nicht mehr auf dem Markt erlaubt sind.

Die Ökodesign-Richtlinie soll durch eine Rahmenverordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte abgelöst werden. Im März 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag dazu.

Das EU-ENERGIELABEL ist eine Energieverbrauchskennzeichnung, die Kundinnen und Kunden über bestimmte Produkteigenschaften informiert, wie beispielsweise über die Energieeffizienz oder die Treibhausgasemissionen, die durch den Betrieb eines Produkts entstehen. Die gesetzliche Grundlage ist die EU-Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369. Die Rahmenverordnung gilt in jedem europäischen Mitgliedstaat unmittelbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem Energielabel beabsichtigen die EU-Länder eine Verschiebung des Marktes hin zu energieeffizienten Produkten. Kundinnen und Kunden profitieren vom EU-Energielabel, denn es bringt mehr Transparenz für Kaufentscheidungen.

Die BAM als beauftragte Stelle

Die BAM wird sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. In dieser Funktion unterstützt die BAM die Wirtschaft, die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher.

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